Allgemeinen Geschäftsbedingungen
A Team UG (haftungsbeschränkt)

1. Geltung der AGB

Für alle Aufträge an uns gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

2. Präsentation

Jegliche, auch teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorares liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.

3. Abwicklung von Aufträgen

3.1 Von uns übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

3.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.

4. Auftragserteilung an Dritte

4.1 Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

4.2 Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir vertragsmäßig mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.

4.3 Aufträge an Werbeträger erteilen wir im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.

4.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Höhe des Arbeitsentgelts nach dem Mindestlohn- und dem Arbeitnehmerentsendegesetz. Darüber hinaus verpflichtet er sich auch zur Einhaltung dieser Vorgaben für die von ihm eingesetzten Verleiher oder Nachunternehmer und von diesen eingesetzte Nachunternehmer im Rahmen dieses Vertrages. Der Auftragnehmer wird uns entsprechende Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer unaufgefordert vorlegen.

Bei einem Verstoß gegen die in den Sätzen 1 und 2 genannten Pflichten sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde wird uns von jeder Haftung nach dem Mindestlohn- und dem Arbeitnehmerentsendegesetz freistellen. Wird uns aufgrund eines solchen Verstoßes ein Bußgeld wegen einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit nach § 21 MiLoG oder § 23 AEntG auferlegt, ist der Auftragnehmer mit deren Rechtskraft verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe des Bußgeldes an uns zu zahlen. Die Geltendmachung höherer Schäden bleibt hiervon unberührt.

5. Lieferung, Lieferfristen

5.1 Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.

5.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

5.3 Von uns zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von uns bestätigt wird.

5.4 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann unsere Aufgabe, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

6.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.

6.3 Unsere Rechnungen sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

6.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.

7. Urheber- und Nutzungsrechte

7.1 Die im Rahmen des Auftrages durch die Agentur erarbeiteten Entwürfe und Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen urheberrechtlich geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als zwischen den Vertragsparteien vereinbart, wenn die urheberrechtlich erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Der Kunde darf in keinem Fall Entwurfsarbeiten ohne Zustimmung der Agentur nutzen, d. h. vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen.

7.2 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarten Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten, d. h. realisierten und abgeschlossenen, Arbeiten. Der Kunde darf die Arbeiten für eigene Zwecke in der vereinbarten Form, d. h. z.B. online, in Printmedien, sozialen Netzwerken oder für die mediale Geschäftsausstattung nutzen. Das Nutzungsrecht unterliegt den im Auftrag vereinbarten Beschränkungen.

7.3 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte ist honorarpflichtig und bedarf der Einwilligung der Agentur.

7.4 Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur. Die Agentur hat das Recht, jedwede Nutzung nicht bezahlter Arbeiten zu verbieten.

7.5 Der Kunde hat der Agentur Auskunft über Art und Umfang einer unberechtigten Nutzung der Arbeiten zu geben. Er wird der Agentur die Nutzung monatsweise aufgeschlüsselt nach der jeweiligen Werbemaßnahme und Verwendungsart mitteilen, sowie die erzielten Gewinne genauso wie die Empfänger im Falle der ungenehmigten Weiterübertragung von Nutzungsrechten.

7.6 Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren, im Internet z. B. auch im Wege einer Linksetzung, und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung als Referenz kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden.

7.7 Die mit vollständiger Zahlung erfolgte Einräumung der Nutzungsrechte verpflichtet die Agentur nicht dazu, jedwede Arbeitsunterlagen herauszugeben, sondern nur das reproduzierbare Endergebnis wie im Projektauftrag beschrieben. Die Agentur schuldet die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden und die nicht für die Reproduktion oder sonstige Verwertung des Endergebnisses notwendig sind, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden.

7.8 Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 7.2 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.

8. Gewährleistung, Haftung

8.1 Von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

8.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.

8.3 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haften wir nicht für Schadensersatzansprüche jeder Art ferner nicht bei grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen. Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmern sind auf den Ausgleich typischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt.

9. Gerichtsstand, anwendbares Recht

9.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist das für unseren Sitz zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart.

9.2 Es gilt deutsches Recht.